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    Zertifizierungsrichtlinie

    BSI Group Deutschland GmbH richtet sich nach den Vorgaben der ISO/IEC 17021:2015, dem internationalen Standard zur Anwendung für Zertifizierungsstellen für Managementsysteme.

    Zum Nachweis des Vertrauens und um die Objektivität unserer Evaluierungsprozesse zu sichern, verpflichtet sich BSI Group Deutschland GmbH dem Prinzip der Offenheit bei gleichzeitiger und strikter Vertraulichkeit im Umgang mit Unternehmensdaten, die wir von unseren Kunden erhalten.

    Unbefangenheit

    Das Ziel von zertifizierten Managementsystemen ist Vertrauen auf Seiten der Öffentlichkeit und der Geschäftspartner aufzubauen, dass die zertifizierten Unternehmen die jeweiligen besonderen Anforderungen erfüllen. Dieses Vertrauen hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Kompetenz des Personals und der Unternehmensführung, der Unbefangenheit und der öffentlichen Wahrnehmung von Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Objektivität sowie dem Vermeiden von Interessenkonflikten. Zu diesem Zweck befolgt BSI die in ISO/IEC 17021-1:2015 und ISO 14065: 2020 festgelegten Grundsätze und hat weltweit unabhängige Unbefangenheitsausschüsse eingesetzt, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Unbefangenheit von BSI zu schützen.

    Zertifizierungsstatus

    BSI macht Informationen über den Zertifizierungsstatus eines jeden seiner Kunden über das Zertifikats- und Kundenverzeichnis öffentlich zugänglich. Hier wird angezeigt, ob ein Zertifikat aktuell ist, ausgesetzt wurde oder im letzten Monat zurückgezogen wurde.

    Aufhebung von Zertifizierungen

    BSI hebt Zertifizierungen im Normalfall nicht auf und wird dies nur in Ausnahmefällen und auf Einzelfallbasis tun. Bei einer Aufhebung ist die Zertifizierung des Managementsystems eines Kunden ungültig, bis die Aufhebung wieder zurückgenommen wird. Eine solche Aufhebung wird im BSI Kundenverzeichnis deutlich gemacht.

    Einsprüche

    Kunden der BSI Group Deutschland GmbH in den Bereichen Auditierung und Zertifizierung, die mit einer Entscheidung über ihre Zertifizierung oder Verifizierung nicht einverstanden sind und dies nicht mit ihrem Kundenbetreuer/Auditor oder dem örtlichen Management ihres BSI Büros lösen können, können innerhalb von 21 Werktagen nach Zugang der Entscheidung, schriftlich Einspruch erheben an appeals@bsigroup.com

    Ungeachtet des betroffenen Landes werden nach Erhalt eines Einspruchs ausgewählte Mitarbeiter von BSI, die in Bezug auf den Einspruchsgegenstand unabhängig sind, benannt. Der zuständige Ausschluss wird kontaktiert, um den Zugang des Einspruchs zu bestätigen, das Einspruchsverfahren zu erläutern und soweit notwendig weitere Daten und Informationen einzuholen und zu überprüfen. Die Einspruchsentscheidung wird förmlich mitgeteilt.

    Einspruch einreichen

    Reklamationen

    BSI nimmt Reklamationen gegen sich selbst und seine Kunden ernst.

    Reklamationen bezüglich BSI sollten schriftlich an die Geschäftsführung von BSI in Ihrem Land oder über den untenstehenden Link eingereicht werden. Wir werden sicherstellen, dass wir Ihre Bedenken vollständig verstehen und die Reklamation fair und umgehend bearbeiten. Wir werden Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden halten und uns bei Ihnen melden, sobald die Reklamation vollständig untersucht wurde.

    Reklamationen über eine registrierte oder verifizierte Behauptung eines Kunden sollten ebenfalls schriftlich eingereicht werden. Nachdem wir bestätigt haben, dass der betreffende Kunde bei BSI registriert oder verifiziert ist, stellen wir sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, und bestätigen, wie das Problem bei einem anschließenden Audit oder einer Verifizierung des Kunden behandelt wurde. Aus diesem Grund kann es länger dauern, bis diese Reklamationen vollständig geklärt sind.

    Eine Reklamation einreichen

    Öffentliche Bekanntgabe von Reklamationen

    BSI wird keine Reklamationen gegen sich selbst oder die Öffentlichkeit eines unserer Kunden einreichen, es sei denn, dies wird von einem Gericht angeordnet.

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