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BSI Group Deutschland GmbH richtet sich nach den Vorgaben der ISO/IEC 17021:2015, der internationale Standard zur Anwendung für Zertifizierungsstellen für Managementsysteme.
Zum Nachweis des Vertrauens und um die Objektivität unserer Evaluierungsprozesse zu sichern, verpflichtet sich BSI Group Deutschland GmbH dem Prinzip der Offenheit bei gleichzeitiger und strikter Vertraulichkeit im Umgang mit Unternehmensdaten, die wir von unseren Kunden erhalten.
Das Ziel von zertifizierten Managementsystemen ist Vertrauen auf Seiten der Öffentlichkeit und der Geschäftspartner aufzubauen, dass die zertifizierten Unternehmen die jeweiligen besonderen Anforderungen erfüllen. Dieses Vertrauen hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Kompetenz der Mitarbeiter und der Unternehmensführung, der Unparteilichkeit, der Objektivität und der öffentlichen Wahrnehmung von Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität sowie dem Vermeiden von Interessenkonflikten. Zu diesem Zweck befolgt BSI die in ISO/IEC 17021-1:2015 und ISO 14065 festgelegten Grundsätze: 2020 wurden weltweit unabhängige Unparteilichkeitsausschüsse eingesetzt, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Unparteilichkeit von BSI zu gewährleisten.
BSI macht Informationen über den Zertifizierungsstatus jeden seiner Kunden über das Zertifikats- und Kundenverzeichnis öffentlich zugänglich. Hier wird angezeigt, ob ein Zertifikat aktuell ist, ausgesetzt oder im letzten Monat zurückgezogen wurde.
BSI hebt Zertifizierungen im Normalfall nicht auf und tut dies nur unter außergewöhnlichen Umständen auf der Grundlage einzelner Fälle. Bei einer Aufhebung ist die Zertifizierung des Managementsystems eines Kunden ungültig, bis die Aufhebung wieder zurückgenommen wird. Der Entzug eines Zertifikates wird im BSI Kundenverzeichnisdeutlich gemacht.
Kunden der BSI Group Deutschland GmbH in den Bereichen Auditierung und Zertifizierung, die mit einer Entscheidung über ihre Zertifizierung oder Verifizierung nicht einverstanden sind und dies nicht mit ihrem Kundenbetreuer/Auditor oder dem örtlichen Management ihres BSI Büros lösen können, können innerhalb von 21 Werktagen nach Zugang der Entscheidung, schriftlich Einspruch erheben an appeals@bsigroup.com
Ungeachtet des betroffenen Landes werden nach Erhalt eines Einspruchs ausgewählte Mitarbeiter von BSI, die in Bezug auf den Einspruchsgegenstand unabhängig sind, benannt. Der zuständige Ausschluss wird kontaktiert, um den Zugang des Einspruchs zu bestätigen, das Einspruchsverfahren zu erläutern und soweit notwendig weitere Daten und Informationen einzuholen und zu überprüfen. Die Einspruchsentscheidung wird förmlich mitgeteilt.
BSI nimmt Beschwerden gegen sich und seine Kunden ernst.
Beschwerden über BSI sollten schriftlich an die Geschäftsführung des BSI-Büros in Ihrem Land oder über den untenstehenden Link eingereicht werden. Wir stellen sicher, dass wir Ihr Anliegen vollständig verstehen und die Beschwerde fair und unverzüglich bearbeiten. Sie werden über die Fortschritte auf dem Laufenden gehalten und wir antworten, sobald die Beschwerde vollständig untersucht wurde.
Beschwerden über einen registrierten oder verifizierten Antragsteller sollten ebenfalls schriftlich eingereicht werden. Nachdem wir uns vergewissert haben, dass der betreffende Kunde von BSI registriert oder verifiziert wurde, stellen wir sicher, dass er geeignete Maßnahmen ergreift, und bestätigen bei einem nachfolgenden Audit oder einer Verifizierung des Kunden, wie das Problem behandelt wurde. Aus diesem Grund kann es länger dauern, bis diese Beschwerden vollständig geklärt sind.
BSI wird keinen Einspruch gegen sich selbst oder einen unserer Kunden in der Öffentlichkeit vorbringen, es sei denn, ein Gericht verlangt dies.
Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Sie auf Ihrem Weg zu nachhaltigem betrieblichen Erfolg unterstützen können.