Die neue Verordnung gilt ab Februar 2024 und betrifft Batterien, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie ist Teil eines erweiterten Frameworks für nachhaltige Produkte und gehört zur Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), die spezifische Rechtsvorschriften für verschiedene Batterietypen enthält.
Der erste Batterietyp, der von der Gesetzgebung betroffen ist, sind Batterien für Elektrofahrzeuge (EV). Der delegierte Rechtsakt für die Deklaration des CO2-Fußabdrucks soll bis zum 18. Februar 2024 erlassen werden, wobei die Frist für die Compliance auf den 18. Februar 2025 festgelegt ist. Andere Batterietypen werden mit ihren eigenen delegierten Rechtsakten/Durchführungsrechtsakten und Fristen für die Compliance folgen.
Worauf bezieht sich die EU-Batterieverordnung?
- Nachhaltigkeit;
- Sicherheit;
- Etikettierung, Kennzeichnung, Information und Berichterstattung - einschließlich Kennzeichnung, QR-Codes und DPP;
- Erweiterte Herstellerverantwortung;
- Sammlung und Behandlung (einschließlich Recycling) von Altbatterien;
- Leistung und Haltbarkeit.
Für wen gilt die EU-Batterieverordnung?
Die EU-Batterieverordnung wirkt sich auf die Akteure der gesamten Lieferkette aus, darunter Produzenten, Importeure, Händler und Hersteller.
Wie kann ich die EU-Batterieverordnung einhalten?
Unternehmen, die die EU-Batterieverordnung einhalten wollen, müssen der Öffentlichkeit, der Europäischen Kommission und den Abfallentsorgungsunternehmen bestimmte Informationen zur Verfügung stellen.
Ab Februar 2027 müssen alle Batterien zusätzlich zur CE-Kennzeichnung mit einem QR-Code versehen sein. Für LMT-, Industrie- (>2kW) und Elektrofahrzeug-Batterien müssen diese mit einem digitalen Batteriepass verbunden sein. Es liegt in der Verantwortung des Wirtschaftsakteurs, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, sicherzustellen, dass der Batteriepass erstellt wird.
Was ist ein digitaler Produktpass (DPP)?
Batterien sind nicht die einzigen Produkte, die einen Informationspass benötigen, um auf den EU-Markt zu gelangen. Der Batteriepass ist eine Art digitaler Produktpass, der für bestimmte Produkte in Branchen wie dem Baugewerbe und der Textilindustrie erforderlich sein wird.
Was sind die Anforderungen an die Deklaration des CO2-Fußabdrucks von Batterien?
Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und LMT-Batterien müssen für jedes Modell pro Produktionsstätte eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck abgeben, um der EU-Verordnung zu entsprechen. Dies gilt für Elektrofahrzeugbatterien ab Februar 2025, während andere Batterietypen über mehrere Jahre hinweg gestaffelt werden. Die Erklärung muss enthalten:
- administrative Informationen über den Hersteller.
- Informationen über das Batteriemodell.
- Informationen über den geografischen Standort der Batteriefabrik.
- der CO2-Fußabdruck der Batterie, berechnet als kg Kohlendioxid-Äquivalent pro eine kWh der von der Batterie über ihre erwartete Lebensdauer gelieferten Gesamtenergie.
- Der CO2-Fußabdruck der Batterie wird nach der Lebenszyklusphase unterschieden, wie in Anhang II Nummer 4 beschrieben.
- die Kennnummer der EU-Konformitätserklärung für die Batterie.
- einen Weblink, der den Zugang ermöglicht.
BSI hat sich auf die Unterstützung von Unternehmen bei der Erlangung des Marktzugangs spezialisiert. Unsere Compliance-Lösungen im Zusammenhang mit der EU-Batterieverordnung umfassen die CE-Kennzeichnung und die Überprüfung der CO2-Fußabdruckerklärung.