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Artikel 16 Absatz 3 der MDR und IVDR beschreibt die Anforderungen an Importeure/Händler, die Medizinprodukte neu etikettieren und/oder umverpacken.
Dieses Webinar steht allen offen, ist aber vor allem für Hersteller, Importeure, Händler und andere autorisierte Vertreter von Interesse.
Erwerb von Kenntnissen und Verständnis von Artikel 16.
Wenn ein Wirtschaftsbeteiligter, der Produkte austauscht, als Hersteller eines Produkts anzusehen ist.
Wann und unter welchen Bedingungen kann ein Importeur/Händler Änderungen vornehmen?
Beantragen Sie einen alternativen Weg der Konformitätsbewertung, der zur Zertifizierung nach Artikel 16 Absatz 4 führt.
Regulatory Lead - NL, BSI
Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Sie auf Ihrem Weg zu nachhaltigem betrieblichen Erfolg unterstützen können.